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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 05.08.1988

3 Ws 162/88

Normen:
StPO § 460

Fundstellen:
DRsp IV(466)205d-e
NStZ 1989, 47
Rpfleger 1989, 39

Das LG hat mit der angefochtenen Entscheidung den Antrag der StA auf nachträgliche Gesamtstrafenbildung gemäß § 460 StPO abgewiesen. Der Senat hält die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der StA für begründet. [...]
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