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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 10.02.1988

2 U 266/87

Normen:
AUB § 8 VII

Fundstellen:
DRsp II(230)106d
VersR 1988, 461

»Die Bekl. [Unfallversicherer] ist nicht verpflichtet, insgesamt darzulegen und zu beweisen, daß ihre Leistungspflicht eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Für den Anspruch auf Übergangsentschädigung aus § 8 VII AUB [...]
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