»... Der Senat schließt sich den Rechtsentscheiden des OLG Oldenburg [WuM 82, 105 Ä hier: I (133) 227 a-b] und des OLG Hamm [WuM 87, 114 Ä hier: I ( 133) 318 b] an; ihnen ist auch das OLG Karlsruhe im Rechtsentscheid.. [...]
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