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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 23.06.1988

10 U 288/87

Fundstellen:
DB 1988, 1696

Die zulässige Berufung hat teilweise Erfolg. Die Klage ist nur in Höhe von 561,53 DM nebst Verzugszinsen von 1.123,06 DM begründet. Dies betrifft den Erfüllungsanspruch von 1.123,06 DM für die Monate April, Mai und [...]
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