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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 16.06.1988

10 U 177/87

Normen:
AGBG § 9
BGB § 537 Abs.1, § 542 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(133)355c-e
MDR 1988, 866
OLGZ 1988, 482

»... Die Kündigung [durch die klagende Mieterin] war gemäß § 542 Abs. 1 BGB wirksam. Der Bekl. [Vermieter] hatte sich verpflichtet, durch Umbau.. aus dem vorhandenen einen Ladenlokal zwei Lokale zu einem im Mietvertrag [...]
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