»... Verletzt i. S. des § 172 Abs. 1 StPO [und somit zur Klageerzwingung gem. § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO berechtigt] ist nur derjenige, der durch die behauptete Tat, ihre tatsächliche Begehung unterstellt, unmittelbar in [...]
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