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LG Freiburg - Entscheidung vom 20.12.1988

9 S 107/88

Normen:
BGB § 406, § 412
SGB X § 116

Fundstellen:
DRsp V(545)107a
VersR 1989, 307

»Nachdem die Kl. als Sozialversicherungsträger die Schadensersatzansprüche ihres Versicherten A. durch gesetzl. Forderungsübergang nach § 116 SGB X erworben hat, muß sie sich nach §§ 412 , 406 BGB den [...]
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