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LG Ellwangen - Entscheidung vom 01.12.1988

4 O 427/88-10

Normen:
AReisB 80 § 10 Nr.3
VVG § 6

Fundstellen:
DRsp II(227)142i
VersR 1989, 742

»Ein Anspruch auf die Versicherungssumme ist .. ausgeschlossen, weil der Kl. [VersNehmer der Bekl. in der Reisegepäckversicherung] eine Obliegenheitsverletzung nach § 10 Nr. 3 AReisB 80 zur Last fällt. Ihren eigenen [...]
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