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LG Düsseldorf - Entscheidung vom 09.09.1988

21 S 42/88

Normen:
BGB §§ 535, 536

Fundstellen:
WuM 1988, 400

Die Berufung der Beklagten ist zulässig. Die Berufungsbeschwerde richtet sich nach dem angefochtenen Urteil Stattgeben der Klage und Abweisung der Hilfswiderklage und beträgt insgesamt 750 DM. (Davon unabhängig beträgt [...]
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