; Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten ist gemäß § 9 Abs. 2 BRAGO , § 25 Abs. 2 Satz 1 GKG zulässig. Sie führt zur des angefochtenen Beschlusses. Der Streitwert ist gemäß § 12 GKG i.V.m. § 3 ZPO [...]
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