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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 25.10.1988

7 Sa 953/88

Normen:
BGB § 622 Abs. 4

Fundstellen:
DB 1989, 734
DRsp VI(602)89f

»Zur Wirksamkeit eines Aushilfsvorbehalts ist im allgemeinen nicht erforderlich, daß die konkreten Umstände, die der Aushilfsbeschäftigung zugrunde liegen, im Arbeitsvertrag genannt werden; sie müssen nur tatsächlich [...]
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