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BayObLG - Entscheidung vom 22.12.1988

BReg 2 Z 86/88

Normen:
WEG § 16
WEG § 28

Fundstellen:
DRsp I(152)147e
WuM 1989, 198

»Eine Bestimmung der Gemeinschaftsordnung, daß der Rechtsnachfolger für rückständige Wohngelder und Nachzahlungsverpflichtungen des Rechtsvorgängers hafte, ist für den Fall des rechtsgeschäftlichen Erwerbs als zulässig [...]
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