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OVG Münster - Entscheidung vom 19.01.1987

11 B 2968/86

Normen:
VwGO § 123, § 80 Abs.6
ZPO § 927 Abs.2

Fundstellen:
DRsp V(558)114d-f
DVBl 1987, 699

(d-e) »Für das Abänderungsverfahren [zur Aufhebung einer einstweiligen Anordnung wegen veränderter Umstände], das analog §§ 80 Abs. 6 VwGO [VerwGO], 927 ZPO statthaft ist (vgl. etwa OVG Münster, NJW 1984, 1577; Kopp, [...]
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