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OVG Münster - Entscheidung vom 24.09.1987

21 A 1743/86

Normen:
BImSchG § 22, § 48, § 66 Abs.2

Fundstellen:
BRS 47 Nr. 173
BauR 1988, 76
DRsp V(540)178d-e
NVwZ-RR 1988, 13

»... Hinsichtlich der Maßstäbe, nach denen die Lästigkeit von Freizeitlärm und insbes. Sportlärm zu bewerten ist, herrscht eine gewisse Unsicherheit, weil die gesetzl. Pflicht zur Vermeidung schädlicher [...]
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