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OVG Bremen - Entscheidung vom 21.07.1987

OVG 1 B 45/86

Normen:
StVO § 12 Abs.2, § 13 Abs.2, § 41 Abs.2 Nr.8 Zeichen 290

Fundstellen:
DAR 1987, 394
DRsp II(286)221d
NJW 1988, 437
VRS 74, 79
VerkMitt 1988, 20

»... Die AntrG. hat zwar die Auffassung vertreten, die StVO gebiete nicht, das Zeichen 290 nur so aufzustellen, wie es im § 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO abgebildet sei. Dies ist aber nur insoweit richtig, als die Zeitangabe [...]
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