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OLG Hamm - Entscheidung vom 10.07.1987

5 UF 6/87

Normen:
BGB § 1579 Nr.7
ZPO § 323 Abs.2

Fundstellen:
DRsp IV(415)187a
FamRZ 1987, 1265

»...Der Senat sieht sich durch § 323 Abs. 2 ZPO nicht daran gehindert, die Beziehung der Bekl. zu dem Zeugen O. als Abänderungsgrund zu berücksichtigen. Zwar haben unstreitig bereits bei Abschluß des Vergleichs [über [...]
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