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OLG Hamm - Entscheidung vom 06.02.1987

20 U 305/86

Normen:
AKB § 13 Nr. 10 (a.F.)

Fundstellen:
ES Kfz-Schaden H-2/12
VersR 1988, 571
ZfS 1988, 256

Hinweis: Zu [1]: Daß aus schadensrechtlicher Sicht die Interimslösung bisweilen sogar in den Bereich der eigenen Obliegenheiten des Geschädigten aus § 254 Abs. 2 BGB rücken kann, zeigen einschlägige Urteile aus der [...]
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