Nachdem der Betroffene, der zuvor Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt verbüßte, am 1. September 1987 entlassen worden ist, war die Rechtsbeschwerde erledigt, so daß gemäß §§ 121 Abs. 1 , 2 Satz 2 und Abs. 4 [...]
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