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OLG Hamm - Entscheidung vom 10.06.1987

4 Ws 288/87

Normen:
StPO § 137 Abs.1 S.2, § 146, § 304 Abs.5, § 305

Fundstellen:
DRsp IV(458)149a
MDR 1987, 868
NStZ 1987, 476

»Nach § 305 StPO unterliegen Entscheidungen der erkennenden Gerichte, die der Urteilsfällung vorausgehen, nicht der Beschwerde. Einer der in Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle liegt nicht vor. Erkennendes Gericht ist [...]
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