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OLG Hamburg - Entscheidung vom 02.03.1987

Xs 22/87

Normen:
BRAGO §§ 83 ff, 97, 99

Fundstellen:
AnwBl 1987, 339
DRsp IV(477)227c
MDR 1987, 607

»Dem AntrSt. ist eine Pauschvergütung zuzuerkennen, da die Voraussetzungen des § 99 BRAGO [ BRAGebO ] vorliegen. Die Strafsache ist zwar nicht schwierig, aber schon besonders umfangreich. Zur Bemessung der Höhe der [...]
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