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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 21.08.1987

1 Ws 15/87

Normen:
StPO § 260 Abs.3, § 349 Abs.4

Fundstellen:
DRsp IV(456)138b-c
GA 1988, 226
JR 1988, 346
MDR 1988, 78
NStE Nr. 3 zu § 260 StPO
NStZ 1987, 573

Der BGH hatte auf die Revision des Angekl. durch Beschluß vom 10. 12. 1986 das Urteil des LG aufgehoben und das Verfahren gemäß § 260 Abs. 3 StPO eingestellt, weil Ä so die Begründung Ä »ihm kein Eröffnungsbeschluß [...]
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