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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 06.10.1987

5 U 247/86

Normen:
BGB § 372 S.2

Fundstellen:
DRsp I(128)173d-f
WM 1988, 214

(d) »... [Für den Hinterlegungsgrund der Ungewißheit über die Person des Gläubigers] genügt .. nicht eine Unsicherheit darüber, ob und an wen zu zahlen ist. [Dieser] Hinterlegungsgrund .. setzt nämlich voraus, daß es [...]
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