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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 13.10.1987

1 HEs 238/87

Normen:
StPO § 121 Abs.1, Abs.2, § 126 a

Fundstellen:
DRsp IV(449)225a
MDR 1988, 339
NStE Nr. 4 zu § 121 StPO
NStZ 1988, 90
StV 1988, 68

»Der Haftbefehl ist wegen unzureichender Verfahrensförderung aufzuheben. Der Angekl. befindet sich bisher mehr als 11 Monate in dieser Sache in Untersuchungshaft [U-Haft]. Eine Haftprüfung durch das OLG fand bisher [...]
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