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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 21.08.1987

1 Ss 488/86

Normen:
AuslG § 47
VwGO § 80 Abs.5

Fundstellen:
DRsp III(380)231b-c
GA 1987, 549
MDR 1988, 520
NStE Nr. 3 zu § 47 AuslG
NVwZ 1988, 286
StV 1988, 301

»... Die Nichtbeachtung des Verwaltungsaktes ist auch dann grundsätzlich strafbar, wenn erfolgreich ein Rechtsbehelf eingelegt worden ist, da die strafrechtliche Gesetzesverletzung nicht rückwirkend entfallen kann [...]
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