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LG Köln - Entscheidung vom 03.11.1987

104 Qs 204/87

Normen:
StPO § 162 Abs.3

Fundstellen:
DRsp IV(452)117a
MDR 1988, 602

Zur Begründung ihres Beschlusses führt die Kammer aus: »Mit dem Wortlaut des § 162 Abs. 3 StPO , daß der Richter zu prüfen habe, »ob die beantragte Handlung nach den Umständen des Falles gesetzlich zulässig« ist, ist [...]
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