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LG Berlin - Entscheidung vom 11.09.1987

64 S 141/87

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die statthaften Berufungen (§ 511 a ZPO ) beider Parteien sind zulässig, denn sie sind form- und fristgerecht eingelegt (§§ 516 , 518 ZPO ), [...]
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