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BayObLG - Entscheidung vom 25.06.1987

BReg 2 Z 68/86

Normen:
WEG § 21 Abs.4

Fundstellen:
BayObLGZ 1987, 219
DRsp I(152)131d
MDR 1987, 937
WuM 1987, 329

»... Der Antragsteller hat gemäß § 21 Abs. 4 WEG [WohnEigG] einen Anspruch darauf, daß künftige Eigentümerversammlungen nicht am Sonntagvormittag vor 11 Uhr stattfinden [es sei denn, daß ein besonderer Ausnahmefall [...]
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