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BVerwG - Entscheidung vom 01.12.1987

1 C 29.85

Normen:
AuslG § 10 Abs.1 Nr.2

Fundstellen:
DRsp V(549)512a-c
DVBl 1988, 295
NJW 1988, 660

(a) »Die Bestimmung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AusländG setzt voraus, daß ein Ausländer wegen einer Straftat verurteilt worden ist. Entscheidend ist insoweit nicht das strafbare Verhalten, sondern die strafgerichtliche [...]
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