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BGH - Entscheidung vom 18.09.1987

3 StR 398/87

Normen:
StPO § 243 Abs.4 S.1

Fundstellen:
DRsp IV(455)112a
NStZ 1988, 85

Wie der Senat in den Gründen seines Beschlusses näher ausführt, sei das Kopfnicken bzw. Kopfschütteln des Angekl. zu den ihn betreffenden Punkten des Anklagesatzes als Teil seiner Sachaussage anzusehen, die der [...]
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