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BGH - Entscheidung vom 13.10.1987

VI ZR 83/87

Normen:
BGB § 823, § 1004
GG Art. 1, Art. 2
ZPO § 371

Fundstellen:
BGHR BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1 Abwehranspruch 1
BGHR BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1 Abwehranspruch 2
BGHR BGB § 242 Rechtsmißbrauch 4
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Ehrverletzung 5
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Persönlichkeitsrecht 4
BGHR ZPO vor § 1 Ehrenschutz 1
DB 1988, 1011
DRsp I(150)288a-f
GRUR 1988, 399
JZ 1988, 304
MDR 1988, 305
NJW 1988, 1016
VersR 1988, 379
WM 1987, 1524

Der Kläger verlangt vom Beklagten die Löschung eines Tonbandes, auf dem die Ehefrau des Beklagten ein von ihr im Oktober 1982 mit dem Kläger geführtes Telefongespräch ohne dessen Wissen aufgezeichnet hat; er begehrt [...]
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