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ArbG Berlin - Entscheidung vom 24.09.1987

10 Ca 159/87

Normen:
BDSG § 26 Abs.2 S.2
BetrVerfG § 83 Abs.1

Fundstellen:
BB 1988, 70
DB 1988, 133
DRsp VI(642)252b-d

(b) »Der Anspruch des Kl. auf Auskunftserteilung über sämtliche persönliche Daten .. ergibt sich aus § 83 Abs. 1 BetrVG [BetrVerfG]. ... Gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG hat der Kl. .. ein Recht auf Einsicht in die über ihn [...]
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