(b) »Der Anspruch des Kl. auf Auskunftserteilung über sämtliche persönliche Daten .. ergibt sich aus § 83 Abs. 1 BetrVG [BetrVerfG]. ... Gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG hat der Kl. .. ein Recht auf Einsicht in die über ihn [...]
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