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OLG München - Entscheidung vom 08.12.1986

2 Ws 2125/86

Normen:
StPO § 44, § 172 Abs.2 S.1

Fundstellen:
AnwBl 1987, 94
DRsp IV(448)148d-e
GA 1987, 133
NStZ 1987, 316

»Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [wegen Versäumung der Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO] war als unbegründet zu verwerfen, weil der Anzeigeerstatter [...]
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