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OLG München - Entscheidung vom 17.09.1986

21 U 5063/85

Normen:
BGB §§ 535, 556, 557

Fundstellen:
DWW 1987, 124

Der Kläger macht Ansprüche aus einem Mietvertrag wegen unterlassener Schönheitsreparaturen, Beschädigung der Fußböden und Nutzungsentschädigung wegen verspäteter Rückgabe der Mietsache geltend. Mit schriftlichen [...]
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