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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 10.04.1986

22 U 29/85

Normen:
BGB § 276 Abs.1, § 278
BRAO §§ 53, 55

Fundstellen:
DRsp I(125)302a-b
MDR 1986, 847

»Der Bekl. hat gegenüber dem Kl. eigene Anwaltspflichten gehabt. Sie sind allerdings nicht aus einem Anwaltsvertrag zwischen den Parteien entstanden, weil der Bekl. als amtlich bestellter Vertreter des vom Kl. [...]
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