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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 16.05.1986

4 UF 267/85

Normen:
BGB § 1573 Abs.5

Fundstellen:
DRsp I(166)156d
EzFamR BGB § 1573 Nr. 9
FamRZ 1986, 683

»... Der Kl. steht gemäß § 1573 Abs. 1 BGB ein Unterhaltsanspruch zu. Sie vermochte nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden. ... Jedoch ist der nach § 1573 Abs. 1 BGB bestehende nacheheliche [...]
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