(d) »... [Die AntrG. muß] als arm i. S. der §§ 114 , 115 ZPO gelten. Sie verfügt allerdings über Ersparnisse, die Ende Dezember 1985 rund 5 600 DM betrugen. Diese braucht sie aber gemäß §§ 115 Abs. 2 ZPO , 88 Abs. 2 -4 [...]
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