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LG Frankenthal - Entscheidung vom 02.12.1986

1 Qs 609/86

Normen:
MRK Art. 6 Abs.3 lit.e

Fundstellen:
DRsp IV(467)163b
Rpfleger 1987, 214

»Die Kammer hat in [ihrem Beschluß in Rpfleger 82, 488] ausgeführt: Nach Art. 6 Abs. 3 e MRK [MenschRKonv] hat jeder Angekl. das.Recht, die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn er (der [...]
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