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BGH - Entscheidung vom 07.11.1986

2 StR 563/86

Normen:
StGB § 46

Fundstellen:
DRsp III(310)140c
NStE StGB § 46 Nr. 4
NStZ 1987, 171
StV 1987, 101

»Einem Angekl. darf nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet und infolgedessen auch keine Schuldeinsicht und Reue zeigt .. . Das gilt auch, wenn nach rechtskräftigem Schuldspruch nur noch über den [...]
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