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BGH - Entscheidung vom 22.04.1986

VI ZR 133/85

Normen:
BGB § 852 Abs.1
BVG § 81 a
OEG § 5

Fundstellen:
DRsp I(147)234c-d
MDR 1986, 1014
NJW 1986, 2315
VersR 1986, 917

Das klagende Land nahm wegen Leistungen, die es an Frau P. nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten ( OEG ) vom, 11.5.1976 (BGBl. I S. 1181) erbracht hatte und in Zukunft erbringen wird, den [...]
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