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BGH - Entscheidung vom 14.04.1986

II ZR 123/85

Normen:
BGB § 276 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(125)296e
WM 1986, 904

»... Die Verpflichtung, für die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Prospekts einzustehen, trifft die Personen, die für die Geschicke der Gesellschaft und damit für die Herausgabe des Prospekts verantwortlich sind [...]
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