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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 09.08.1985

11 a NE 22/85

Normen:
RBeratG Art. 1 §§ 1, 7

Fundstellen:
BauR 1986, 300
DRsp IV(485)190e
JMBl NRW 1986, 82

Das OVG wies in einem Normenkontrollverfahren (§ 47 VerwGO) den Vorsitzenden eines Haus- und Grundeigentümervereins als Rechtsbeistand mehrerer AntrSt. zurück. »... Das geschäftsmäßige Auftreten des Haus- und [...]
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