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OVG Hamburg - Entscheidung vom 20.02.1985

OVG Bs VI 2/85

Normen:
GewO § 33a

Fundstellen:
DRsp V(533)386b-c
GewArch 1985, 125
NVwZ 1985, 841

(b) »... Die Schließung der Peep-Show vor Abschluß des wegen dieser Anordnung anhängigen Klageverfahrens ist nicht durch ein überwiegendes öffentl. Interesse an der sofortigen Vollziehung geboten. ... Das BeschwGer. [...]
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