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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 29.10.1985

8 W 397/84

Normen:
ZeugSachEG § 7 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(474)64d
MDR 1986, 246
Rpfleger 1986, 112
ZfBR 1986, 108

»...Es ist zwar richtig, daß das Gesetz zwischen der Entschädigung für Leistungen des SV [Sachverständigen] und dem Ersatz von Aufwendungen unterscheidet und § 7 ZeugSachvEG nach seinem Wortlaut und seiner Stellung im [...]
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