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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 04.12.1985

12 W 59/85

Normen:
ZPO § 887 Abs.1

Fundstellen:
BauR 1986, 490
DRsp IV(427)80a
ZfBR 1987, 126

»... Der Senat teilt zwar im Grundsatz die in der Rechtspr. zunehmend vertretene Auffassung, daß bei einer allgemein gehaltenen Verurteilung zur Mängelbeseitigung auch im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 887 Abs. 1 [...]
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