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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 08.10.1985

8 W 452/85

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4

Fundstellen:
JurBüro 1986, 227
Justiz 1986, 17

1. Rechtsanwalt Dr. ... war der Beklagten im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordnet worden. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat die beantragte Erörterungsgebühr abgesetzt und die von der Staatskasse an [...]
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