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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 04.07.1985

3 Ws 127/85

Normen:
BRAGO § 100 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(477)219c
Rpfleger 1985, 458

Der Senat stellt zunächst fest, daß die Gebühren eines gewählten Verteidigers, die ein Angeklagter seinem Pflichtverteidiger nach § 100 Abs. 1 BRAGebO zu zahlen hat, als erstattungsfähige Auslagen i.S. der §§ 406 a [...]
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