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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 25.09.1985

1 Ws 139/85

Normen:
StPO § 153 Abs.2 S.1, S.4, § 464 Abs.3

Fundstellen:
DRsp IV(466)193b
MDR 1986, 165

»Nach § 153 Abs. 2 Satz 4 StPO ist der Beschluß, mit dem das Gericht das Verfahren nach § 153 Abs. 2 Satz 1 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt, nicht anfechtbar. Diese Vorschrift erfaßt nicht nur die [...]
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