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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 01.10.1985

10 WF 2204/85

Normen:
BGB § 260 Abs.2, § 261 Abs.1, § 1379 Abs.1
ZPO § 93

Fundstellen:
DRsp IV(409)225b
FamRZ 1986, 87
JurBüro 1987, 606
NJW-RR 1986, 159

»... Auf die Verurteilung des Bekl. zur Abgabe der eidesstattl. Versicherung ist § 93 ZPO anzuwenden, weil er durch sein Verhalten die Erhebung der Klage nicht veranlaßt und den Klageanspruch sofort anerkannt hat. [...]
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