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OLG Köln - Entscheidung vom 21.05.1985

1 Ss 5/85

Normen:
StGB § 56 Abs.2

Fundstellen:
DRsp III(310)133b
JMBl NRW 1985, 283
MDR 1986, 161
NJW 1986, 2328

Das AG verurteilte den Angekl. wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Auf die Berufung des Angekl. hat das LG (Strafkammer) die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. [...]
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