»... Der Senat hält an seiner bisherigen Auffassung (Beschluß v. 28. 9. 1979 Ä 15 WF 533/79-) fest, daß in der Einholung einer Auskunft gemäß § 53 b Abs. 2 Satz 2 FGG bei dem am Verfahren beteiligten Versicherungs- und [...]
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